Trauung

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In der kirchlichen Trauung wird die Liebe zwischen zwei Menschen vor Gott und der Gemeinde verbindlich bekannt. Liebe ist nicht persönlicher Verdienst und ist auch nicht käuflich. „Eine glückliche Ehe ist eine größere Wundertat Gottes als die Teilung des Schilfmeeres“, weiß ein jüdisches Sprichwort. Sie braucht regelmäßige Pflege, von den Liebenden und von der Welt, in der sie leben. Sie ist ein Geschenk Gottes. Dankbarkeit und Freude prägen deshalb die kirchliche Feier.

In der Trauung empfängt das Brautpaar den Segen Gottes. Den beiden Liebenden wird in der gottesdienstlichen Feier versichert, dass Gottes Segen sie in ihrem Wagnis „Ehe“ begleitet. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslage Beziehung eingehen wollen und können.

Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeinde und Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und dass sie sich einander versprechen. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage „bis dass der Tod euch scheidet“. Die bayerische Landeskirche hält deshalb an der inhaltlichen Aussage zur Unverbrüchlichkeit der Ehe fest. Mit ihrem Versprechen verschließen die Brautleute nicht die Augen vor der traurigen Tatsache, dass Ehen scheitern können. Sie zeigen einander und der Gemeinde damit jedoch die Bereitschaft, ihre Liebe zu gestalten und wachsen zu lassen und in schweren Zeiten alles ihnen Mögliche für das Miteinander zu geben.

 

Vorbereitung der Trauung

Das Brautpaar meldet frühzeitig, d. h. mehrere Monate vor dem geplanten Termin, im Pfarramt den Wunsch einer kirchlichen Trauung an. Mit der zuständigen Pfarrerin, dem zuständigen Pfarrer kommt es dann zu einem Vorbereitungsgespräch. In diesem Gespräch geht es um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beide kennen gelernt haben, was ihnen an einander wichtig ist, was sie von ihrer Beziehung erwarten und warum ihnen Gottes Segen wichtig ist.

Das Brautpaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten: Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten? Welche Blumen wünschen wir uns in der Kirche?


Bitte vergessen Sie nicht, das Familienstammbuch mitzubringen. Für die bayerische Landeskirche ist die Heirat auf dem Standesamt der rechtsverbindliche Akt. Erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.

 

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Häufige Fragen zur Trauung

 

Wir möchten ökumenisch getraut werden. Ist dies möglich?

Was der Volksmund mit ökumenischer Trauung bezeichnet, ist leider noch keine echte gemeinsame Trauung der beiden großen Konfessionen. Es wird entweder die römisch-katholische Trauung in einer römisch-katholischen Kirche gefeiert mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers, einer evangelischen Pfarrerin. Oder aber die Trauung findet in einer evangelischen Kirche statt mit Beteiligung eines römisch-katholischen Pfarrers, dann ist es eine evangelische Trauung. In beiden Fällen empfiehlt es sich, besonders frühzeitig den Kontakt mit dem Pfarramt aufzunehmen. Wünschen beide eine evangelische Trauung, sollte die römisch-katholische Ehepartnerin, bzw. der -partner vor der Trauung in seiner katholischen Pfarrei die "Befreiung von der Formpflicht" (Dispens) beantragen.

 

Können wir kirchlich getraut werden, wenn ich oder mein Partner, meine Partnerin nicht Mitglied der Kirche ist?

Ja, unter bestimmten Umständen. Ist der Partner, die Partnerin Mitglied einer christlichen Kirche, die sich in der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (AcK) zusammengeschlossen haben, wird die übliche Trauung gefeiert. Im Traugespräch sind die relevanten Fragen offen zu benennen. Gehört der Partner oder die Partnerin keiner christlichen Kirche an, kann ein „Gottesdienst anlässlich der Eheschließung zwischen einem evangelischen Christen und einem Nichtchristen“ gefeiert werden. Dieser Gottesdienst respektiert die nicht-christliche oder ablehnende Haltung der Partnerin, des Partners. Einzelheiten erfahren Sie im Pfarramt.

 

Kann ich kirchlich getraut werden, wenn ich geschieden worden bin?

Es ist eine traurige Tatsache, dass Ehen scheitern. Schuld haben und „Sich-schuldig-fühlen“ ist unterschwelliges Thema in nahezu jeder Trennung. Geschiedene bringen in der kirchlichen Trauung den Wunsch nach Vergebung und Neuanfang zum Ausdruck. Beides schenkt Gott. Die erneute Trauung stellt die Kirche jedoch vor einen Konflikt. Das christliche Verständnis kennt nämlich keine zweite oder dritte Trauung. Die erste wird auch in keinem menschlichen Ritual aufgehoben. Der Pfarrer, die Pfarrerin wird in einem persönlichen Gespräch die Motive für den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung erfragen. Daraufhin muss er, muss sie entscheiden, ob er, ob sie dem Wunsch des Paares entsprechen kann.

 

Ich hätte gern Erinnerungsfotos vom Gottesdienst. Geht das?

Grundsätzlich ist das Filmen und Fotografieren möglich, aber bitte sprechen Sie es mit uns vorher ab. Es ist nämlich ratsam, dass nur eine (von Ihnen bestimmte) Person fotografiert bzw. filmt, damit der Gottesdienst seine ganze Würde und Andacht behält. Bitte weisen Sie auch rechtzeitig Ihre Gäste auf diesen Wunsch hin.

 

Kann ich in einer anderen Kirche oder im Grünen heiraten?

Besprechen Sie Ihre Vorstellungen frühzeitig mit uns. Allerdings ist die Trauung fernab von der Stephanuskirche manchmal allein schon wegen der Entfernung nicht immer und nicht für jeden Pfarrer, jede Pfarrerin möglich.

 

Was kostet die Trauung in einer evangelischen Kirche?

Nichts, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz im Gebiet der Stephanuskirche haben. In allen anderen Fällen erheben wir eine Gebühr in Höhe von 100 Euro für die Nutzung der Kirche und in Höhe von 50 Euro für die Mesnerdienste. Darüber hinaus wird der Kirchenmusiker, die Kirchenmusikerin ein Honorar in Höhe von 50 Euro (oder mehr, falls beispielsweise Proben mit Solisten nötig sind) in Rechnung stellen.

 

Der Vater der Braut will seine Tochter in die Kirche führen und dort dem Bräutigam übergeben. Kennt die evangelische Kirche diesen Brauch?

Dieser ursprünglich germanische Brauch ist belastet von der patriarchalischen Vorstellungswelt, aus der er stammt: Die Frau ist Eigentum des Mannes, aus der Hand der Vaters nimmt der neue Eigentümer seinen Besitz entgegen. Das Menschenbild, das dahinter steht, ist mit unserem heutigen Verständnis nicht mehr vereinbar. Vielleicht gibt es ja andere Möglichkeiten, um den Eltern eine gebührende Rolle im Gottesdienst zu geben. Bitte sprechen Sie uns an.

 

 


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