Durch die steigende Zahl der Corona-Infizierten in Bayern, hat das Staatsministerium für Gesundheit und Pflege daher am 13. März 2020 in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Allgemeinverfügung zum Besuch von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Heilpädagogischen Tagesstätten erlassen. Dies betrifft auch den Stephanus-Kindergarten und das Stephanus-Kinderland.
Danach dürfen Kinder vorerst bis einschließlich 26. April 2020 keine Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten. Die Allgemeinverfügung gilt ab Montag, dem 16. März 2020. Damit entfallen die regulären Betreuungsangebote (Update vom 17.04.2020)