So wird gewählt
Das Wahlrecht haben alle Kirchenmitglieder ab 16 Jahren, die am 20. Oktober 2024 der Kirchengemeinde angehören, seit drei Monaten der Kirchengemeinde angehören und in die Wählerliste eingetragen sind. Konfirmierte Jugendliche haben das Wahlrecht bereits ab 14 Jahren. Bis Ende September 2024 erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung mit allen Informationen und Unterlagen für die Briefwahl bzw. die Wahl im Wahllokal vor Ort.
Wichtig: Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten, könnte das daran liegen, dass Sie erst kurz vor der Wahl in die neue Gemeinde gezogen sind. Bitte fragen Sie dann im Pfarramt nach, ob Sie bereits in der Wählerliste stehen (Telefon: 089 17 14 50 0, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Falls nicht, können Sie nachträglich aufgenommen werden, sofern Ihr Erstwohnsitz seit drei Monaten – also seit dem 20. Juli 2024 – in der Gemeinde ist.