Kirche während der Pandemie
Während der Pandemie-Situation sind die Hygieneauflagen einmal strenger, aber auch mal lockerer gestaltet. Grundsätzlich gelten die Vorgaben der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (nachzulesen in den aktuellen FAQ des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration), welche zur Zeit bei Gottesdiensten keine Einschränkungen vorsehen. Die Evang.-Luth. Landeskirche in Bayern empfiehlt aktuell zum Eigenschutz und zum Schutze anderer weiterhin:
- Händedesinfektion am Eingang,
- Abstandsgebet von 1,5 Meter,
- ausreichende Belüftung,
- das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen, insbesondere beim Singen.
Bei Gottesdienstveranstaltungen mit vielen zu erwartenden Teilnehmern ist das Tragen einer FFP2-Maske in der Stephanuskirche Pflicht. Bei einer geringen Anzahl von Gottesdienstteilnehmern, bei denen ein Abstand von mehr 2 Meter oder mehr eingehalten werden kann, kann von einer Maskenpflicht abgesehen werden.