„Wie geht’s weiter in der Stephanusgemeinde?“
Das, liebe Gemeinde, fragen sich und mich viele Menschen. Von der Schlagzeile „Gottesdienste können ab 4. Mai wieder gefeiert werden!“ zur Realität eines Gottesdienstes in der Stephanuskirche ist es allerdings ein weiter Weg und zwar wegen der Sicherheitsauflagen, die für einen Gottesdienst zu erfüllen sind.
Von unseren 650 Sitzplätzen bleiben bei einem durchgehend für alle beim Hereinkommen, beim Sitzen und beim wieder Hinausgehen einzuhaltenden Sicherheitsabstand von zwei Metern 16 Plätze übrig. Das bedeutet, entweder sitzen darauf 16 einzelne Personen oder aber bis zu maximal 40 Personen in Haushaltsverbänden (maximal 5 Personen pro Haushaltsverband auf einer Kirchenbank). Deshalb wird eine Anmeldung für den Besuch eines Gottesdienstes sinnvoll werden, damit sich nicht möglicherweise viele Menschen umsonst auf den Weg zur Stephanuskirche machen. Die Empore darf nicht einbezogen werden. Ein Sicherheits-Team ist nötig, um alle an der Tür auf Ausschlusskriterien hinzuweisen und ihnen dann den Platz zuzuweisen. Alle müssen einen Mundschutz mitbringen, dauerhaft tragen und sich am Eingang die Hände desinfizieren. Es gibt keine Gesangbücher mehr und gesungen soll ohnehin nicht werden. Zum Liturgen/zur Liturgin sind mindestens sechs Meter Abstand einzuhalten. Ich vermute, dass ein Bedürfnis nach Gemeinschaft so nur sehr eingeschränkt zu erfüllen sein wird, denn weder vor dem Gottesdienst noch nach dem Gottesdienst dürfen sich Gruppen vor der Kirche bilden. Aber immerhin können Gottesdienste so überhaupt wieder gefeiert werden!
Im Prodekanat München/West beginnen aufgrund der höheren Infektionszahlen im Münchener Raum einige Kirchengemeinden mit sehr großen Kirchen und sammeln Erfahrungen, die in einer Video-Konferenz der geschäftsführenden Pfarrer*innen am 19. Mai besprochen werden. Auch die Infektionszahlen zu diesem Zeitpunkt bleiben abzuwarten. Am 20. Mai entscheidet dann der Kirchenvorstand der Stephanuskirche über das weitere Vorgehen vor Ort. Informationen hierzu folgen dann zeitnah.
Derzeit sind wir dabei, ein Sicherheitskonzept für die Stephanuskirche zu erstellen, um die Auflagen zu erfüllen. Dazu bemühen wir uns, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, damit wir Gottesdienste streamen können. Damit beginnen wollen wir am Pfingstsonntag, 31. Mai um 9.30 Uhr. Ob dieser Gottesdienst dann auch live besucht werden kann, wird sich zeigen und am 20. Mai entschieden werden. Wünschenswert wäre es – wenngleich es kein Gottesdienst sein wird, wie wir ihn kennen.
Ein Besuch wäre dann nur möglich für alle, die:
- nicht aktuell positiv auf COVID-19 getestet sind,
- nicht unter Quarantäne gestellt sind,
- an keiner Krankheit leiden,
- keine unspezifischen Allgemeinsymptome oder Fieber haben,
- in den letzten vierzehn Tagen keinen Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten hatten oder sich im selben Raum mit einer solchen Person aufgehalten haben.
Allein das Kriterium „an keiner Krankheit leiden“ schließt leider viele Menschen automatisch aus. Bitte nehmen Sie hier jede Krankheit, an der Sie leiden ernst und setzen Sie sich keinem unnötigen Risiko aus, zumal Sie mit einer Krankheit auch nicht teilnehmen dürfen – so leid es mir tut – denn es geht darum, Sie vor einer möglichen Infektion und allen damit verbundenen Risiken für Gesundheit und Leben zu schützen.
Der Kirchenkaffee oder andere Veranstaltungen im Gemeindehaus können weiterhin nicht stattfinden, da der Sicherheitsabstand nicht gewährleistet werden kann und insbesondere gemeinsames Singen, wie es bei Chorproben nötig wäre, untersagt ist.
Ich kann hier nur um Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe werben und Sie darum bitten! Das sind die Vorgaben, die wir uns nicht hier vor Ort ausgedacht haben, sondern die auf uns zugekommen sind: die „Grundsätze zum Schutz der Gesundheit in Gottesdiensten in der Zeit der Corona-Pandemie und Empfehlungen für ein Infektionsschutz-Konzept vor Ort in der Evangelisch-Lutherischen-Kirche in Bayern“ sowie die „Gemeinsam Verpflichtung der katholischen (Erz-)Diözesen Bayerns und der Evangelischen Landeskirche Bayern im Hinblick auf eine Erlaubnis von gottesdienstlichen Versammlungen in Kirchen“.
Die Umsetzung kann vom Kreisverwaltungsreferat jederzeit überprüft werden.
Hier mag es nun auch Einige - hoffentlich wenige! - geben, die sich auch bei Gottesdienstfeiern nicht so genau an alles halten, vielleicht auch deshalb, weil in anderen Gegenden Bayerns die Infektionszahlen auch anders sind als im Münchner Raum. In der Stephanusgemeinde liegt uns der Schutz der Gesundheit und des Lebens der Menschen am Herzen und das Gebot der Nächstenliebe bedeutet in dieser Zeit rücksichtsvoll Verzicht zu üben und eigene Einschränkungen in Kauf zu nehmen, um niemand anderen zu gefährden. Was Paulus schreibt, kann uns hier Maßstab sein: „Nun aber bleiben Glaube, Hoffnung, Liebe, diese drei; aber die Liebe ist die größte unter ihnen.“ (1. Korinther 13,13)
Ich hoffe auf Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung! Die Kirche bleibt weiterhin für alle geöffnet und ich freue mich, dass schon mehr als 600 Kerzen angezündet wurden.
Ihre Pfarrerin
Sabine Arzberger